Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Sämtliche Leistungen der Fa. Dive-Suit-Hospital, Inhaber: Herr Michael Kubiak, Rumbachtal 7, 45470 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ oder „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und regeln die Vertragsmodalitäten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Käufer“ genannt). Mit Beauftragung, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen seitens des Kunden als akzeptiert.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss
- Reparaturaufträge erfolgen ausschließlich auf Anfrage des Auftraggebers im Rahmen einer Reparaturanfrage. Eine Anfrage erfolgt über das Auftragsformular auf der Webseite des Auftragnehmers, per E-Mail oder telefonisch. Der Umfang der beabsichtigten Reparatur soll anhand der Anfrage erkennbar sein.
- Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 20 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtwirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung des Auftragnehmers in Textform.
- Eventuelle Individualabreden erfolgen stets schriftlich oder in Textform vor der endgültigen Bestätigung des Auftragnehmers. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Lieferung von neuen Waren erfolgt ausschließlich nach verbindlicher Bestellung durch den Kunden.
- Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistungen (z.B. Gewicht, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen etc.) sowie die Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. ´
§ 3 Reparatur von Tauchanzügen und Versand
- Der Auftraggeber schickt den zu reparierenden Tauchanzug auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko an den Auftragnehmer unter der Anschrift Dive-Suit-Hospital, Rumbachtal 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Der Auftraggeber hat ferner die Möglichkeit, den Anzug nach Absprache persönlich vor Ort abzugeben.
- Der Auftragnehmer gibt eine unverbindliche Einschätzung über die Reparaturdauer, die sich nach dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand und der ggf. erforderlichen Lieferzeiten richtet. Üblicherweise liegt diese zwischen 4 und 14 Tagen.
- Verbindliche Leistungstermine erfordern die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.
- Der Rückversand an den Auftraggeber erfolgt auf Kosten des Auftraggebers zu den üblichen Konditionen des ausgewählten Liefer- und Versanddienstes (Hermes, DPD, oder DHL). Trilaminat-Tauchanzüge, wie auch sonstige Waren mit einem Warenwert von über 1000,00 Euro werden ausschließlich versichert versendet. In anderen Fällen ist versicherter Versand auf Wunsch möglich.
- Der Auftraggeber haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streiks etc.) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
- Der Auftragnehmer ist jederzeit zu Teilleistungen und -Lieferungen berechtigt.
- Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 4 Preise und Zahlung
- Die angegebenen Preise auf der Internetseite des Auftragnehmers sowie dem Auftragsformular sind unverbindliche Preisvorschläge. Tatsächlicher Preis ist derjenige, der in der Bestätigung (§ 2 Abs. 3) sowie der im Falle der Auftragsdurchführung ausgefertigten Rechnung aufgeführt ist.
- Rechnung wird nach erfolgter Leistung gestellt. Ab Rechnungsstellung muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug auf eine seitens des Auftragnehmers angebotene Zahlungsmethode innerhalb von 14 Tagen eingehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlung erfolgt nur durch Überweisung oder PayPal. Barzahlung wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Die Preise verstehen sich stets als Endpreise. Der Auftragnehmer mach von § 19 Umsatzsteuergesetz gebrauch und ist von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Leistungsumfang bei Reparaturen von Tauchanzügen
- Die Reparaturleistung umfasst den erforderlichen Arbeitsaufwand, die Materialkosten sowie ggf. die Versendung der entsprechenden Artikel. Im Rahmen der Reparatur von Trilaminattaucheranzügen erfolgt ebenfalls eine Druck- und Dichtigkeitsprüfung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zu reparierenden Anzug vor Versendung oder Übergabe an den Auftragnehmer vollständig zu reinigen. Die Versendung und Übergabe von ungereinigten, verschmutzten sowie übelriechenden Anzügen gibt dem Verkäufer das Recht zur Ablehnung der Leistung, auch nach bereits erfolgter Bestätigung nach § 2 Abs. 3.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat, haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Im Falle der Verletzung von ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
- Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Die Haftung in Bezug auf unerkannte Vorschäden wird ausgeschlossen.
- Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen bei:
- Beschädigung durch gewöhnliche Verwendung, d.h. Abnutzungserscheinungen,
- Beschädigungen durch unsachgemäße Lagerung, insbesondere durch geknickte Reißverschlüsse und ausgetrocknete Dichtungen durch fehlerhafte Lagerung in der Sphäre des Auftraggebers,
- Beschädigungen durch unzureichende Materialpflege in der Sphäre des Auftraggebers,
- Beschädigungen durch unsachgemäße Verwendung, z.B. aufgeplatzte Reißverschlussketten durch Einklemmen der Unterkleidung und Einreißen von Nähten bei zu kleinen Anzügen in der Sphäre des Auftraggebers.
- Hinweise zur sicheren Verwendung, Pflege und Lagerung sind dem der Auftragsbestätigung oder der Rechnung beiliegenden Dokument zu entnehmen. Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder schadhaftes Pflegematerialien verwendet, so entfällt jedwede Gewährleistung.
- Sollten gelieferte Waren offensichtliche Transportschäden aufweisen, hat der Auftraggeber diese umgehend gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
§ 8 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuware und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Für werkvertragliche Leistungen und Gebrauchtware ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt.
- Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Auftragnehmer bzw. Verkäufer nach seiner, innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Wählt der Auftragnehmer bzw. Verkäufer die Nachbesserung (“Reparatur”), gilt diese erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Dies gilt nicht, wenn sich aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Auftragnehmer bzw. Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
- Die weitere Haftung und das Gewährleistungsrecht richten sich im Übrigen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Gefahrübergang, Abnahme
- Der Gefahrübergang erfolgt bei Abholung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung von Waren nach Abgabe der Ware an den Spediteur oder Versanddienstleister.
- Der Gefahrübergang erfolgt auch bei Annahmeverweigerung, wie auch bei Unmöglichkeit des Versands auf Grund fehlerhaften Angaben des Auftraggebers sowie bei Versandverzögerung auf Wunsch des Auftraggebers, soweit den Auftragnehmer daran kein Verschulden trifft.
- Mit Gefahrübergang trägt der Auftraggeber das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
- Die Abnahme erfolgt bei persönlicher Abholung unverzüglich nach Erhalt des reparierten Anzugs.
- Bei dem Versand von Waren erfolgt die Abnahme spätestens nach 7 Tagen, nachdem die gelieferte Ware in den Herrschaftsbereich des Auftraggebers gelangt.
- Im Falle einer Abnahmeverweigerung muss der Auftraggeber eine detaillierte Mängelangabe dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen. Nach Ablauf der siebentägigen Frist ohne entsprechende Mängelanzeige gilt das Werk als abgenommen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den dem Auftragnehmer entstandenen Schaden.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt.
§ 11 Widerruf (Allgemein) / Ausdrückliche Aufforderung zur Reparaturvornahme vor Ablauf der Widerrufsfrist
- Bei bestellter Neuware besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, es sei denn es handelt sich um versiegelte Hygieneartikel. Eine Versiegelung ist zum Beispiel ein als solcher gekennzeichneter Aufreißsticker auf der Ware. Bei Entfernung der Versiegelung entfällt das Widerrufsrecht gem. § 312g II Nr. 3 BGB.
- Im Rahmen der Reparatur von Tauchanzügen hat der Auftraggeber die Möglichkeit ausdrücklich auf einem Formular oder per E-Mail zu verlangen, mit der Leistungserbringung unverzüglich zu beginnen, um den Anzug möglichst schnell wieder nutzen zu können. In diesem Falle erlischt das Widerrufsrecht gem. § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB mit der vollständigen Leistungserbringung, d.h. mit abgeschlossener Reparatur. Das diesbezügliche Einverständnis hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich zu übermitteln. Details hierzu sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
- Erfolgt die Zustimmung nach Abs. 2 nicht, beginnt der Auftragnehmer erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung.
- Im Falle von individuell vereinbarten Spezialanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht.
- Der Widerruf ist dem Verkäufer entsprechend der gesetzlichen Form anzuzeigen. Dazu kann unter anderem das auf der Website bereitgestellte Widerrufsformular genutzt werden. Auf die entsprechende Widerrufsbelehrung wird verwiesen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden kann), steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Macht der Auftraggeber als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Dive-Suit-Hospital, Inhaber: Herr Michael Kubiak, Rumbachtal 7, 45470 Mülheim an der Ruhr, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (dive-suit-hospital.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Fa. Dive-Suit-Hospital, Inhaber: Herr Michael Kubiak, Rumbachtal 7, 45470 Mülheim an der Ruhr nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Fa. Dive-Suit-Hospital, Inhaber: Herr Michael Kubiak, Rumbachtal 7, 45470 Mülheim an der Ruhr, info@dive-suit-hospital.com:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum __________
(*) Unzutreffendes streichen
§ 13 Kosten bei Widerruf, Kündigung und Einlagerung
- Widerruft der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag wirksam, hat er Wertersatz für die bisher erbrachten Leistungen zu leisten, § 357a Abs. 2 BGB.
- Kündigt der Auftraggeber bei Reparaturverträgen vor Vollendung des Werks gem. § 648 BGB, so hat er die vereinbarte Vergütung abzüglich der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen, bzw. abzüglich der anderweitigen Verwendung oder böswilligen Unterlassung seiner Arbeitskraft, zu zahlen. Die Summe setzt sich aus den bereits geleisteten Arbeiten (Zeit und Material) sowie pauschal aus weiteren 5 % der noch offenen vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt, wobei es den Vertragsparteien vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass tatsächlich ein vom Pauschalbetrag abweichender Betrag zu zahlen ist.
- Holt der Auftraggeber die Waren trotz Terminvereinbarung nicht ab oder nimmt er die zugesendete Ware widerrechtlich nicht entgegen und diese werden an den Auftragnehmer zurückgesendet, hat er pro Tag ab Fälligkeit der Vergütung einen Betrag von 2,00 Euro als Einlagerungskosten zu entrichten.
- Nach Ablauf von zwölf Monaten ab Annahmeverzug ist der Auftragnehmer nach letztmaliger Aufforderung berechtigt, den Gegenstand auf Grundlage des § 647 BGB zu verwerten.
§ 14 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ist Mülheim an der Ruhr.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.